Kommentare
Gonzalo am 10:17 Uhr 25.2.2012 :
22. Ich habe hierzu noch gar nichts gelesen, w
Hans-Otto am 18:57 Uhr 24.12.2011 :
Euch und eure Seite kann man einfach nur loben,
Terry am 22:16 Uhr 23.12.2011 :
Und als Allerletztes sollte man Euch immer wiede
Karl-J. am 21:21 Uhr 18.12.2011 :
Wann kann man denn Hammer Schnitten abholen?
Marlies am 09:14 Uhr 19.11.2011 :
Großartiges Konzept, seid weiterhin so innovativ.
Schadensbegrenzung
Artikel vom 17.01.2011, von Ernst
Wird jemanden durch eine andere Person ein Schaden zugefügt, so hat man ganz selbstverständlich einen Anspruch darauf, dass der entstandene Schaden vollständig und umfassend ersetzt wird. Das Recht auf Schadensersatz ist jedoch nicht grenzenlos. So ist der Geschädigte verpflichtet den Schaden zu begrenzen und möglichst gering zu halten. Man nennt diese Pflicht Schadensminderungspflicht. So ist man etwa verpflichtet gewisse Erkundigungen einzuholen, bevor man gewisse Aufträge erteilt. Eine ganz besondere Bedeutung hat die Schadensminderungspflicht bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen. So hat der Geschädigte ganz natürlich Anspruch auf einen Mietwagen, er darf jedoch nicht bei dem erst besten Anbieter anmieten, sondern muss sich erkundigen und Preise vergleichen. Der Hintergrund liegt auch auf der Hand. Man soll auch dann noch wirtschaftlich denken und handeln, wenn die Kosten jemand anderes übernehmen muss. Es wäre unbillig, wenn der Schädiger nunmehr über jedes vernünftige Maß bezahlen müsste. So soll auch der Anspruchsinhaber sich nicht an dem Schaden bereichern und auch den Gegenüber nicht unnötig belasten.
Letztlich hat man sich wie ein wirtschaftlich vernünftiger Verbraucher zu verhalten.
Tags: Schaden, Anspruch,
Kommentare
Diskussion zu diesem Beitrag
Heinz-Werner schrieb am 17:04 Uhr 18.2.2011:
Schade das ich nicht so viel Zeit habe, sonst würde ich öfters vorbeischauen!
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